IFS Dr. Rudolph, Ihr Versicherungsmakler

Neubrandenburg

Schwerin

Wir helfen Ihnen gerne

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Ver­sicherungs­makler in Neubrandenburg

  sofort rechnen und selbst ver­gleichen! 

 


Herzlich willkommen beim Ver­sicherungs­makler!

Auf dem deutschen Markt gibt es eine Vielzahl von Versicherern. Jeder von ihnen ist der Beste, zumindest behauptet er das von sich. Der Verbraucher blickt oft ratlos auf den Tarifdschungel. Wer hilft in diesem Informationsüberfluss? Wer weiß, wo anzusetzen ist, um die Angebote zu ver­gleichen und das Preis-Leistung-Verhältnis zu überprüfen?

Hier ist der unabhängige Fachmann gefragt, der Ver­sicherungs­makler

Ihr Ver­sicherungs­makler:
IFS Dr. Rudolph
Versicherungs- und Finanzmakler GmbH & Co. KG 
aus Neubrandenburg 
 

Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da!Ein Ausschließlichkeitsvertreter ist an die Produktpalette seiner Versicherungsgesellschaft gebunden. Der Ver­sicherungs­makler dagegen ist frei von solchem Zwang bei Beratung und Auswahl der Produkte, er kann aus der ganzen Fülle des Marktes wählen.
Der Ver­sicherungs­makler ist per Gesetz „Bundesgenosse“ des Versicherungsnehmers und muss „bedarfsgerechten Versicherungsschutz besorgen“.

Ihr Bodo Lippmann 


Rechtsschutz richtig planen

Verkehrunfälle mit teuren Schäden, Streit mit dem Vermieter, Kündigung durch den Chef: Rechtsstreitigkeiten sind oft nicht zu vermeiden. Das kostet Nerven. Mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann man dafür sorgen, dass es nicht auch noch viel Geld kostet. Im Ernstfall übernimmt der Rechtsschutzversicherer Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Gutachterkosten, die man je nach Ausgang des Verfahrens tragen muss ? der Versicherer zahlt unabhängig davon, ob man gewinnt oder unterliegt und ob man Kläger oder Beklagter ist. Nach Rücksprache wird die anwaltliche Beratung schon erstattet, wenn es noch gar nicht zum Rechtsstreit gekommen ist. Mitversichert sind auch die Kosten für vorgerichtliche Schlichtungsverfahren, die viele Bundesländer bei geringen Streitwerten mittlerweile vorsehen, um ihre Gerichte zu entlasten. Wer Hilfe braucht, kann sich von seinem Rechtsschutzversicherer einen Fachanwalt in seinem Umkreis vermitteln lassen. Der Versicherungsschutz gilt auch für Ehepartner und minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, sofern sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Wunsch kann sogar ein nichtehelicher Lebenspartner ohne Mehrkosten in den Vertrag aufgenommen werden. Im Basisrechtsschutz sollte ein Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz enthalten sein, denn nur so sind die weitaus häufigsten Anlässe für Streitigkeiten vor deutschen Gerichten mitversichert. Daneben sollte man sein Rechtsschutzpaket nach persönlicher Risikolage schnüren. Je nach Tarif kann man verschiedene Leistungsbausteine mitver­sichern: Mietrechtliche Auseinandersetzungen, Verfahren vor Finanzgerichten in Steuersachen, Streitigkeiten um Kaufverträge, Rechtsschutz vor Sozial-, Verwaltungs- und Strafgerichten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und auch die anwaltliche Beratung in erb- und familienrechtlichen Fragen. Vor dem Abschluss einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung sollte man sich ausführlich beraten lassen.




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